Danke für die Informationen hierzu. Ehrlich gesagt hatte ich mich noch nicht so im Detail damit befasst. Aber tatsächlich ist diese Gesetzesänderung für das Hobby Airsoft ein Thema.
Wenn ich es recht verstanden haben gibt es bis dato für Airsoft im Gesetz keine deutliche Abgrenzung zu den "realen Schußwaffen". Unter den Anscheinswaffen sind die Airsoftwaffen weitgehend mit behandelt. Eine klare Abgrenzung von ausgewiesenen Airsoftwaffen und Zubehör zu den "scharfen" Waffen könnte vielleicht zukünftig solche Änderungen am Gesetz für Airsoft unproblematischer machen.
Zum Glück müssen wir uns im Airsoft nicht mit tödlicher Munition oder Geschoßen beschäftigen, dann wäre der "Spaß" schnell vorbei.
Eine Beteiligung an der Petition sehe ich zumindest wichtig in dem Zusammenhang an der Ausgestaltung des Gesetzes mitwirken zu können.
Die Airsoft-"Markierer" sind schon jetzt alle für den Verkauf in Deutschland getestet und gekennzeichnet (z.B. mit dem F im Fünfeck, 6mm BB etc.). Damit liegt meiner Meinung nach ein Beleg vor, dass es sich nicht um eine für "Terror-Anschläge" geeignete tödliche Schußwaffe handelt und entsprechendem Zubehör (Magazine) keinem Verbot unterliegen müssten.
Ich bin kein Jurist, aber eine solche benannte Ausnahme im Gesetz fände ich sinnvoll, um das Hobby weiterhin zu ermöglichen, ohne wieder in eine illegale Ecke gedrängt zu werden.
Zum Punkt mit den Magazinen: technisch bin ich sicher könnten Magazine für Airsoft auch anders aussehen - z.B. durchsichtiges Material oder anders bunt bzw. "hässlich", solange ich die in die Magazin-Taschen bekomme würde mich das auch nicht jucken - bei der Kapazität wäre zu klären ob es eben auch solche Geschoße betrifft die mit "kalten Gasen" angetrieben werden. Um da auch wieder keine Zweifel aufkommen zu lassen wäre mir eine klare Formulierung zu Airsoft und BB-"Munition" am liebsten - kein WischiWaschi mehr!
Auch wenn die Beteiligung an der Petition hieße ich würde mich mit Jägern, Sportschützen, Sammlern, Brauchtümlern und Polizisten verbünden, schafft es zumindest die Möglichkeit das Thema nochmal ins Gespräch zu bringen. Der Grundgedanke bei dem Gesetz war sicher gut, aber die Ausarbeitung/Auslegung bringt deutliche Nachteile für uns. Warum also nicht nochmal den Gesetzgeber zur sinnvollen Ausgestaltung und Umsetzung auffordern mit der Petition?