Wenn nachtsichtgeräte verboten wäre dann dürften deutsche händler keine verkaufen und in ebay auch nicht du kannst ja auch keine Funktionsfähige Laser kaufen
du wieder, ich kann bei Amazon und Ebay AEG, ohne S mit 1,5j aus Polen ordern, die Shops sind nur Verkaufsplattformen und nicht für den Inhalt haftbar zu machen (und können dies auch nicht immer/sofort überprüfen).
Bitte schick mal einen entsprechenden Link von eBay, welcher ne Waffe beinhaltet.
So als könntest du die weltweite Angebotsbeschränkung von eBay bzgl. Waffen umgehen.
Ebay ist wie Amazon ne Plattform, gut Ebay lässt manches gar nicht verkaufen, aber das ändert nichts daran das man Sachen die man da kaufen kann legal seien müssen.
Darum gehts mir garnicht, sondern nur dass auf eBay Waffen generell verboten sind.
Die Diskussion da oben mit Nachtsicht, Laser etc. ist mir zu blöd und entsprechende Threads gibt es hier zu hauf zum selbst nachlesen für alle Unbelehrbaren.
Mit den Waffen hast du angefangen (siehe dein Kommentar oben). Ich wollte nicht mehr und nicht weniger als dich darauf aufmerksam machen dass auf eBay keine Waffen gekauft werden können im Gegensatz zu deiner Aussage. Mehr nicht.
nsg für kopf und helm? was soll es da für eine gesetzeslage geben? die röntgenarbeitsschutzverordnung oder was?
waffenrechtlich bestehen lediglich einschränkungen bei anbauten an waffen und NICHT bei "anbauten" an kopf bzw. helm - sagt lord helmchen
Ich hab gehört das Nachtsicht geräte die egal wo festmontiert werden können im zivilen generel verboten sind. Und meine frage ist einfach ob das stimmt.
wenn sie verboten wären, verklag Aldi, Lidl usw. da kannste Nachtsichtgeräte regelmäßig kaufen, sogar aktive. hab meim Vater vor ca 5 Jahren eins geholt für ~230€
nur am Rande, wenn es ne Freie Waffe ist, ist es keine Anschein mehr da es ja eine ist und nicht nur so aussieht.
nur bei "Spielzeug" ASG sinds Anscheinenwaffen.
Ändert aber nichts am Transport.
Eine Waffe kann keine Anscheinswaffe sein, da eine Anscheinswaffe per Definition keine Waffe ist.
Das Führungsverbor von freien Waffen ergibt sich aus dem Führungsverbot von Waffen, nicht aus dem für Anscheinswaffen.
Gut dann haben wir das auch geklärt. Zudem bin ich keine Rechtsberatung, habe an keiner Weise an einem Jurastudium teilgenommen und kann somit auch keine verbindliche Belehrung durchführen. Es sind lediglich Tipps. Und wer sich wirklich dafür interessant, schlägt die Gesetzestexte bitte selber nach. Ich bin nicht dafür zuständig den Menschen alles hinterherzutragen.
@Acid: Danke für den Hinweis, die 1.6.1 hatte ich immer Übersehen und dachte mit der 2.9 sei eindeutig geklärt, daß Schusswaffen keien Anscheinswaffen sein können.
Sieht aus, als wäre hier das Führungsverbot bei Schusswaffen mit kalten Gasen/Luftdruck/Federdruck die Anscheinswaffen sind, welche wie Schusswaffen mit heißen Gasen aussehen, absolut doppelt gemoppelt.