um hier mal die euphorie etwas auszubremsen... ich weis nicht ob waffen- oder grundgesetz... aber mit sicherheit kann ich sagen das in deutschland öffentlicht zugängliche werbung die von (schuss)waffen, munition, deren herstellern, waffen- & schiesssport und organisationen die sich mit den so eben genannten begriffen beschäftigen verboten ist (dazu gehört also auch paintball und airsoft). eine sonderregelung gilt für waffenhändler & jagdausstatter und oben genannte organisationen.
Bsp.:
ERLAUBT - Schützengilde XY läd zum alljährlichem Schützenfest ein.
VERBOTEN - Kommen sie zur Schützengilde XY um unter der Obacht Berechtigter eine Schusswaffe abzufeuern.
*klugscheisser-mode* off