danke michael.
im netz findet man folgendes....
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Waldgesetz für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz - LWaldG)
in der Fassung vom 31. August 1995
§ 37
Betreten des Waldes
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
(2) Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Forstbehörde.
§ 38
Sperren von Wald
(1) Der Waldbesitzer kann aus wichtigem Grund, insbesondere aus Gründen des Forstschutzes, der Wald- und Wildbewirtschaftung, zum Schutze der Waldbesucher, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers das Betreten des Waldes einschränken (Sperrung). Die Sperrung bedarf der Genehmigung der Forstbehörde. Die Sperrung kann auch von Amts wegen erfolgen. Die höhere Forstbehörde wird ermächtigt, Waldgebiete aus den Gründen des Satzes 1 durch Rechtsverordnung zu sperren. § 54 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes findet keine Anwendung.
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mit anderen worten es ist unerheblich ob es privater wald ist zu erhohlungszwecke darf er betreten werden ..das heißt auch abseits der wege..
der besitzer kann das betreten zwar untersagen (den wald sperren), aber wie aus dem gesetzes ausschnitt zu entnehmen ist eher zum zwecke waldschutzes bzw des schutzes bestimmter arten die in diesem wald vorkommen.... in jedem fall bedarf eine solche sperrung der genehmigung der forstbehörden.
ob diese eine sperrung des waldes zum zwecke sportlicher aktivitäten zulassen ist fraglich...
nochmal zum selbst nachlesen:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=4764A5F95CB7CC76300CFE09E8CF297E.jpb4?quelle=jlink&query=WaldG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-WaldGBWrahmen