G&G RK74 Elite
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Preis: 300,00 EUR (verhandelbar)

Verkäufer:
Gringo (163821)
positive Bewertungen: 12 (100%)
Zahlung: , Überweisung, Bar

Zustand: gebraucht
Alter: unbekannt - Details siehe Beschreibung
Vorbesitzer: unbekannt - Details siehe Beschreibung
Energie: 1,40 Joule
Technische Veränderungen: ja - Details siehe Beschreibung
Optische Veränderungen: ja - Details siehe Beschreibung

Verkaufsbeschränkung: Käufer muss mind. 18 Jahre alt sein

Servus in die Runde,

verkaufe hier eine RK74 mit 5 originalen Magazinen mit Followern.

Ich habe sie mal hier im ASVZ erworben & größtenteils als Leihgewehr benutzt. Sie hat immer einwandfrei funktioniert & Gebrauchsspuren halten sich auch im Rahmen, kann man den Bildern entnehmen.

Ich habe mal bei dem Fireselector einen Oring drunter gemacht, dass es nicht so lose ist & an der Buffertube ist eine Platte um eine Sling zu befästigen, intern müsste ein Tuninglauf vom Vorbesitzer drinnen sein, weiteres ist mir nicht aufgefallen. 

Der Preis ist zwar verhandelbar, aber übertreibt es bitte nicht:)

Bei Fragen einfach anschreiben, Funktionsvideo kann natürlich auch gemacht werden.

Grüße Gringo

jetzt noch:

Abgabe nur an ü18, Versandkosten kommen noch dazu, außer es wir mit mir anders ausgemacht, bei Abholung (immer bevorzugt)  entfallen die Versandkosten natürlich.

zum Rechtlichen

Dies ist ein Privatverkauf im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes, Sie haben kein Widerrufsrecht und jegliche Haftung ist ausgeschlossen! Die Rückgabe, Wandlungs- oder Umtauschmöglichkeit des Artikels ist ausgeschlossen. Als Privatperson kann ich keine Mehrwertsteuer ausweisen. Da ich Privat anbiete, weise ich darauf hin, dass ich nicht an das Produkthaftungsgesetz (BGB §§ 312 b ff.) gebunden bin und somit ebenfalls von der Erfüllung jeglicher Garantie- und Gewährleistungsansprüche aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ausgenommen bin, d.h. beim Kauf erklären Sie sich damit einverstanden, auf jegliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche (nach EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt) zu verzichten.

Als Verkäufer halte ich mir das recht vor, den Kaufvertrag als nichtig zu erklären, wenn das Geld nicht innerhalb von 5 werkstagen überwiesen wurde oder eine Überweisungsbestätigung vorliegt.




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