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Wie verbindlich ist der Kauf hier?

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Hey

 

Ich wüsste gern wie verbindend ein Kauf hier im ASVZ ist, wenn jemand auf den Kaufbutton drückt und ich das Angebot annehme.

Ist es so verbindet wie zb auf Ebay?

 

Wüsste das gern daher mich diese Kinder hier nerven die dauernd auf Kaufen drücken und danch werden erst Fragen  zu den Artikeln gestellt, gesagt das sie kein Geld haben, oder doch nicht 18 sind.

 

Würde denen gern richtig ein vorn Latz knallen im übertragendem Sinne daher ich sonst nichts zu tun habe und mir total langweilig ist bla.

 

Danke im Vorraus

(1514 Posts - Leiter der Moderation)

(nachträglich editiert am 29.04.2013 um 01:34 Uhr)

Das hat nichts mit diesem Verzeichnis zu tun.

Vorab einmal, dass hier invitatio ad offerendum gilt.

Kauf/Verkauf wird im BGB geregelt und die entsprechenden Paragraphen gelten überall.

Da du beim Kauf mittels einer Willenserklärung (hier Kaufbutton) einen Vertrag (§§ 145, 147, 433, 929 BGB) abschließt, ist dieser einzuhalten und den entsprechenden Pflichten ist Folge zu leisten.

Man kann auch nicht "einfach" vom Verkauf/Kauf zurücktreten, wenn dies nicht speziell geregelt worden ist oder entsprechende Faktoren erfüllt worden sind.

Mein Tip: Schreibe unter deinem Angebot, dass du nicht an Personen unter 18 Jahre verkaufst und du dir das Recht vorbehälst, als Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten, wenn in einem bestimmten Zeitraum kein Geld auf deinem Konto eingegangen ist.

 

Mit anderen Worten: Ein Kaufvertrag ist hier bindend (wie überall sonst auch).

aucNa das wollte ich doch hoeren. Also kann ich wenn jemand den Kaufbutton drueckt auch auf mein Geld bestehen.

Jain, du musst sein Kaufgesuch noch annehmen damit es rechtlich sicher ist.

 

da dein Angebot im Marktplatz kein bindendes ist (du musst wenn wer anfragt nicht verkaufen, erst wenn du annimmst) (Zählt rechtlich als Werbung).

die erste Willenserklärung ist der druck des Käufers auf den Kaufbutton und der 2te deine Zusage zum verkauf.

jo, alles klar. und wenn einer dann trotz kaufbutton nicht mehr will, stampfst du dreimal auf den boden und dann MUSS er ja zahlen?

 

ist ja schön und gut, wenn man sagt, das ist verbindlich, aber ich will zu gern sehen, wie du einen anwalt einschaltest, um hier dein "recht" durchzusetzen. wäre mal gespannt, was da bei rauskommt ;)

aJa ich red davon wenn er auf kaufen geht ich bestaetige und er dann  nichtmehr will.

 

Meistens reicht es zu drohen aber zb auf ebay bin ich achon zweimal rechtlich vorgegangen und am ende hatte ich mein geld.

(236 Posts)

(nachträglich editiert am 29.04.2013 um 12:23 Uhr)

ebay ist auch ein viel seriöseres unternehmen als das asvz. ich bin mir nicht sicher, ob man eine website privat aufbauen kann, dann packt man da einen "kaufen"-button irgendwo hin und sofort hat man ein rechtlich verbindliches handelsportal gegründet.

 

ich glaub ebay spielt da in einer ganz anderen rechtlichen klasse als so ein forum hier.

(13274 Posts)

(nachträglich editiert am 29.04.2013 um 12:31 Uhr)

Du hast zwar recht das es teils unsinnig ist, aber wenn man nen Artikel hat der 300+ kostet und nen ü18 Kiddy kaufen klickt, hatter Pech. (Adresse vom Käufer ist über ASVZ auch ermittelbar [ip oder ner pm von früheren Käufen])

und wenn paar mal iwelche Idis auf kaufen klicken aber dann abspringen, hat man auch kein Bock mehr

 

achja, bei Käufern u18 greift wieder die vermindert Geschäftigkeit, welche nur gültig ist wenn es im Rahmen des Taschengeldes liegt, oder wenn der Betrag höher ist mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern o.ä.)

 

bei ebay ist es nur leichter durchzusetzen aber rechtlich ist beides gleich wirksam. (Privat zu Privat, ebay und ASVZ sind keine Zwischenhändler)

bei u18 personen muss man aber bedenken, dass sie nur eingeschränkt geschäftsfahig sind. Hier gilt der sogenannte Taschengeldparagraph. die höhe und umfang der machbaren geschäfte sind hier aber nicht klar definiert und werden im ernstfall vor gericht geklärt. so kann es ein, das der handel nicht stattfindet aufgrund seiner sozialen/finanziellen möglichkeiten.

ausserdem darf eine person die unter 18 jahren einen vertrag(kaufvertrag) geschlossen hat mit eintritt des 18 lebensjahres diesen rückgängig machen. das heisst zb. du verkauft einem 14 jährigen eine 0,5er für 250€. wird dieser 18, tut dieser kund, dass er von vertrag zurücktretten will, musst du ihm sein geld wieder geben(das kann er auch einklagen) und du bekommst natürlich auch deine 0,5er zurück aber eine garantie für den gleichen zustand bei vertragsschluss hast du dann nicht.

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darf eine person die unter 18 jahren einen vertrag(kaufvertrag) geschlossen hat mit eintritt des 18 lebensjahres diesen rückgängig machen.

Wo steht das ??

"§ 108 Absatz 3 BGB:
Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

§ 109 Absatz 1 BGB:
Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden."

(bevor wer fragt, hat er mir so per pm geschickt)

 

 

die 2 sachen kenn ich ja, aber die Form der Verbindung ist mir neu.

und die auslegung ist jetzt echt mehr als nur streitbar.

wenn meine eltern mir etwas erlauben zu kaufen und ich nen halbes jahr später 18 bin, soll ich mir das verbieten dürfen? klingt wirklich nicht grad rechtlich sicher.

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Man kann sich nicht selbst die Genehmigung für bereits abgehandelte Verträge entziehen.


(nachträglich editiert am 29.04.2013 um 13:21 Uhr)

also zu erläuterung: ich kenne dies problem berufsbeding vor allem bei versicherungen. auf grund der oben stehenden paragraphen schliessen die meisten grossen versicherer keine verträge mit minderjährigen(problematik zb: mofa selbst versichern).

idR werden verträge durch die eltern(gesetzlich vertretter) geschlossen um eine "schwebende wirksamkeit" zu vermeiden: Eltern(Versicherungsnehmer)-Minderjähriger(versicherte Person).

rechtlich gesehen wäre eine nachgewiessene zustimmung der gesetzlichen vertretter ausreichend, allerdings können sie bei diesem aufwand auch gleich vertragspartner werden.

edit(zwischenpost): "Das ist schlicht und ergreifend falsch."

das sah die IHK bei meiner letzten prüfung anders und gab mir 99,5%

die person, die volljährig wird entzieht sich ja auch nicht selbst die genehmigung, sondern einem minderjährigen(rechtlich gesehen).

Das das Versicherungen so machen kann ich ja vollkommen verstehen, der § ist aber für Konstelationen gedacht a la : 17 Jähriger will Mofa kaufen und zahlt einen Teil des Geldes am Tag vor seinem 18. Geburtstag (Eltern wissen nix davon und finden das auch nicht gut) Sobald die Uhr 12 schlägt ist es dann aber egal, weil die Genehmigung der Eltern  nun nicht mehr gebraucht wird.

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