Definitiv hat das Bauamt erst einmal gegen das Durchführen von Airsoftspielen auf dem Gelände baurechtlich was zu monieren gehabt. Dieses hat zur Folge, dass es unter Strafandrohung ab dem 01.06.11 nicht möglich ist "Airsoftspiel" auf dem Gelände durchzuführen. Nun wird mit Hilfe eines Anwaltes geklärt, ob das "Verbot" durch die Behörde haltbar ist, oder Franco mit Hilfe des Anwaltes erfolgreich dagegen vorgehen kann.
Wer es nicht glaubt, fragt Franco......
Ich kenne die genaue Rechtsgeschichte, werde mich aber dazu nicht im Einzelnen weiter äußern, weil das allein Francos Angelegenheit ist, darüber zu berichten. Ich habe ihm geholfen, das Schreiben des Bauamtes besser zu verstehn, damit wir möglichst effizent was finden können, um dagegen rechtlich vorgehen zu können..........;-)
Dies allein im Interesse aller Airsoftspieler.