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Ich hab den Anfang gelesen, es gibt halt verschiedene Aussagen dazu.
Die vorherrschende Meinung scheint zu sein, dass der Werfer ein F braucht, die Shell aber keinerlei Kennzeichnungen, aber die Verwendung von dummy rounds (nicht-feuerwerk, also Projektilen) verboten ist. Die wird wenn ich das recht verstanden hab so auch von Till vertreten aus dessen Mega Waffen Softair Shop auch meine Shell kommt (lt Vorbesitzer) die keine Kennzeichen hat.
JaGo zitiert hier aber auch paintballsports.de, die sagen die Shells/Hülsen brauchen ein F und ich hab von einer unabhängigen Quelle gehört, dass er eine Shell mit Prüfzeichen aus deren Store gekauft hat. Anscheinend ist es also je nach Händler anders gehandhabt worden und einmal ohne F nur für Pyrotechnik und einmal mit F (evtl auch für Pecker?) zugelassen worden.

Daraus ergeben sich meine Fragen:
1. Bedeutet das, dass ich Hülsen ohne F aus dem europäischen Ausland kaufen und verwenden dürfte solange ich keine Dummyrounds/Pecker benutze?
2. Ist es erlaubt selbst Taginn shells ohne F (Ergo nur für Pyro) herzustellen in dem man einen 3D gedruckten Lauf und einen APS Hellfire Gastank aus dem europäischen Ausland kombiniert? (Ich vermute nein weil man in Deutschland bestimmt irgend eine Zertifizierung braucht um Pyroabschussgerät herzustellen)

Ich hoffe ich konnte das noch mal etwas aufklären :)
Vielen Dank schon mal und beste Grüße!

Mal eine andere rechtliche Frage wie sieht es aus wen ich mir in Polen auf einem Spielfeld die taginn Handgranaten kaufe, die es ja auch in Deutschland im Laden gibt? Könnte das an der Grenze Probleme geben? Grade zu der Jahreszeit wird ja viel wegen Pyrotechnik an der Grenze kontrolliert. 

Am Anfang vermutlich schon, woher sollen die an der Grenze über die Legalität bescheid wissen?

Oder haben die Dinger irgendein Europäisches Kennzeichen? 

Ich habe bei den hier in Deutschland gekauften keine Prüfzeichen oder ähnliches feststellen können. Nichtmal eine Hersteller Angabe oder sonst was, nur den Deko Aufdruck der kaum halt. Daher hat sich mir auch die Frage gestellt wie Behörden im Inland bei einer Fahrzeug Kontrolle z.B. die Legalität prüfen sollen.

(1220 Posts)

(nachträglich editiert am 20.11.2021 um 13:18 Uhr)

Frage zu den TagInn Markierungsgranaten mit dem orangenen Pulver: Bei einigen Shops steht, die Teile seien in Deutschland nicht zulässig, im selben Shop sind die Rauch- und Explosivgranaten aber ohne Warnung im Sortiment.

Weiß jemand was genaueres? 

Siehe hier:

https://airsoftsports.de/taginn-paladin-mk2-36mm-pulver-granate-markierungsgeschoss-10er-pack/

(1585 Posts)

(nachträglich editiert am 10.10.2022 um 22:46 Uhr)

@Anderson★s[Airborne] Taginn sind meines Wissens nach als Pyrotechnik zugelassen. Die Launcher als Abschussgerät für Pyrotechnik. Somit fallen die nicht unters WaffG sondern und die Regelungen für Feuerwerk und Zeug wos keine 7,5J Grenze gibt. Deshalb bekommst du wohl zwar Rauch und Flash, aber Dummy und Pulver nur mit Hinweis in D. (Wobeis mich wundert das die Dummys den Hinweis nicht haben, möglich das die vlt doch leicht genug sind)

 

Edit: Wie mir von einem BüMa gesagt wurde, hat Taginn zwar die pyrotechnischen Geschosse zugelassen, aber den Launcher nicht. Bzw. die hams zuerst so und dann mit F aufem Launcher vertrieben bis es aufgefallen ist. Ab dem Zeitpunkt gabs dann plötzlich keine Launcher und Shells mehr zu kaufen.

Wäre ein logischer Erklärungsansatz, wobei die Pulvergaranten wohl die leichtesten in der Auswahl sind.

Die Pulverteile sind halt mMn die "schonendsten" für die Mitspieler. Wäre schade, wenn das nicht geht.

(151 Posts)

(nachträglich editiert am 10.10.2022 um 21:53 Uhr)

Feststellungsbescheid zur Launcher Shell aber weitere wichtige Infos sind ebenfalls enthalten.

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?9


Vllt geht der Link so (PDF) https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/msCaTh8mXayskPMddTX/content/msCaTh8mXayskPMddTX/BAnz%20AT%2028.09.2022%20B7.pdf?inline

Die Suche ist zu bemühen, da der Link ins Ende führt.

"taginn"

 

Was Finden wir?

Eine Firma hat Antrag gestellt und will sie vertreiben.

Die Behörde hat Folgendes festgestellt:

Es wurden mehrere Beschussversuche durchgeführt. Das mitgelieferte Kunststoffgeschoss wurde waagerecht durch eine Lichtschranke geschossen und anhand der gemessenen Geschwindigkeit die Mündungsenergie berechnet.Bei den Beschussversuchen mit der Lichtschrankenanlage wurde eine mittlere Mündungsgeschwindigkeit mit 32,34 m/s gemessen. Bei 30,8 g Geschossmasse ergibt sich eine mittlere Mündungsenergie von 16,16 Joule. Auch bei der Verwendung anderer Geschosse oder Farbmarkierungsprojektilen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Mündungsenergie unter 7,5 Joule liegt, gering.

Was folgt daraus?

Du brauchst ne WBK. Zitat:

7. Der oben genannte „TAG PALLADIN Launcher-Shell“ ist nicht nach Anlage 2 zu § 2 Absatz 3 WaffG – Waffenliste – Abschnitt 1 verboten.

8. Der oben genannte „TAG PALLADIN Launcher-Shell“ kann als Druckluft-Schusswaffe nur aufgrund einer waffenrechtlichen Erlaubnis erworben werden.

und

10. Das Bodenstück des oben genannten „TAG PALLADIN Launcher-Shell“ ist als Gehäuse ein wesentliches Waffenteil gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 WaffG Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.1.6. Das Bodenstück kann nur aufgrund einer waffenrechtlichen Erlaubnis erworben werden.

Tja, und wer einen hat? Hat ein Problem. Also ab jetzt.

(1937 Posts)

(nachträglich editiert am 10.10.2022 um 22:00 Uhr)

Ist das ein Einzellader mit glattem Lauf, der auf die Gelbe kann?

Fehlt nur noch die Frage, in welchem Verband man das Ding verwenden dürfte...Dachverband wann?sealed

 

Die Shells haben Felder und Züge, ich glaub das nicht das das als glatter Lauf zählt.

Das wäre auch kein Hindernis, da trotzdem Einzellader. 

[Post von Ja Go (11.10.2022 09:02) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Vor den Dingern hat mich Vorbie bei AO schon vor nem Jahr gewarnt. Die Schießbecher sind wohl undichter als S&T Granaten und du hast nur gefummel. Das die nicht legal werden überrascht nicht. 

Ich empfehle Cal.68 Granaten und Powderballs. Fertig.

(779 Posts)

(nachträglich editiert am 11.10.2022 um 14:58 Uhr)

Edit: Hubert war gestern schon mit dem Link schneller, sorry

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/msCaTh8mXayskPMddTX/content/msCaTh8mXayskPMddTX/BAnz%20AT%2028.09.2022%20B7.pdf?inline&fbclid=IwAR0jp6Zsp6xMhWw_6G7e-5v-nemEzbMbKoyqvxm0zlTo_7EUZj1xX3Cg5w0

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