Waffenrechtsnovelle 2024 - Auswirkungen auf Airsoft?
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(21 Posts)

(nachträglich editiert am 10.07.2024 um 13:45 Uhr)

Der Bundesrat möchte ja das Waffenrecht novellieren, besonders im Bezug auf Messer. Aber auch in Bezug auf Halbautomaten. Besonders wird hier in der Begründung zu Punkt 1 davon gesprochen, "kriegswaffenähnliche Halbautomaten" zu verbieten. Wenn ich mich recht erinnere, gab es ein solches Verbot bereits in den 90ern (vor meiner Airsoft Zeit) und hat auch Airsofts betroffen, da unsere Spielgeräte zwar freie Waffen, aber dennoch halbautomatisch sind.

Ist unser Hobby hier direkt bedroht? Wenn ja, was können wir als Airsofter und Airsofterinnen unternehmen? 

 

Edit: ich bin zu dumm das PDF mit dem Bundesratsbeschluss hochzuladen.

Zum Nachlesen nach Drucksache 263/24 Beschluss 14.06.24 googlen.

(1522 Posts)

(nachträglich editiert am 10.07.2024 um 14:38 Uhr)

Noch nicht absehbar da noch kein Entwurf vorliegt. Allerdings höchst unwahrscheinlich, dass es sich auch auf Airsoft auswirken wird, wenn es denn überhaupt kommen sollte. 

 

"Mit der geplanten Novelle soll u.a. die Überprüfung der Zuverlässigkeit
und der persönlichen Eignung von Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern verbessert
sowie der Umgang mit SRS-Waffen, Armbrüsten und halbautomatischen Schusswaffen
strenger reglementiert werden. "

 

strenger reglementiert kann so ziemlich alles bedeuten .. erstmal abwarten und ggf. schon mal die ein oder andere Petition unterzeichnen.

Mögliche Nebenwirkungen sind absolut nicht absehbar, egal was in den Entwürfen steht, weil die jederzeit was hinzufügen oder weg lassen können wenn es dann beschlossen wird.

Achtung meine Interpretation: wenn es zu einem Anscheinsparagraphen kommt wird das wie das letzte Mal und Airsofts sind fällig.

Zur Frage was du unternehmen kannst: folge dem VdB und beteilige dich an ihren Aktionen, mehr Lobby hat Airsoft nicht.

(21 Posts)

(nachträglich editiert am 10.07.2024 um 15:06 Uhr)

@kosakenkaffee danke dir, ich bin tatsächlich dumm....

 

@Art du zitiert aus Punkt 1, was ich speziell meine, ist die Begründung zu Punkt 1, wo es heißt: "Weiterhin soll der Besitz kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Waffen verboten werden".

 

@Joachim das ist meine Befürchtung.

 

Edit: Formatierung 

Wir sind nicht das Sprave VZ, das auf Basis von Vermutungen Panikmache verbreitet. Abwarten, was die Fakten sagen. Und wenn ein konkreter Gesetzesentwurf kommt, dann können wir darüber diskutieren, welche Lobby wir haben. (Spoiler, keine).

Ein Gesetzentwurf ist auch noch nicht das, was dann auch tatsächlich veröffentlicht wird...

 

Entspannt bleiben. Die bekannten Wege bestreiten und erstaunt feststellen: Juckt die Entscheidungsträger nicht. Symbole sind das Mittel der Wahl.

Der Begriff: "kriegswaffenähnliche" ist Auslegungssache. Die Grenzen zwischen einem Militärisch genutzten HK416 und einem Zivil verkauften HK416 ist fast nicht vorhanden. Jetzt kommt es darauf an, ob ich den militärischen Nutzen, an der Darstellung/ Rastposition einer nicht funktionsfähigen FA Einstellung machen will, die an einer zivilen Version nicht vorhanden (Ausgefräst) ist.

Das eine "Kriegs AK" das Einzelfeuer am Feuerwahlhebel unten und den Feuerstoß in der Mitte hat, bei AS aber Mitte Einzel unten FA bedeutet... naja, details...

Hier verwechsle ich aber wieder "Fachwissen" und "gefühltes Wissen".

Angenommen, es würde die Sicherheit gesteigert, in dem ich Waffen nach dem Design beurteile, dann haben wir einige Tonnen an Bestandsschutz sowie eine Welle an Entschädigungen für Enteignungen im möglichen Raum stehen.

Zukünftig werden dann einfach mehr 45ACP/ 9mm/ 222 REM und Co. AR Systeme am Airsoft-Markt sein. Sind ja keine Kriegswaffen... oder hier ist wieder "gefühltes Wissen" am Start.

(1941 Posts)

(nachträglich editiert am 10.07.2024 um 17:18 Uhr)

Sirke, diese Frage ist schon jahrelang ausreichend geklärt, was der Gesetzgeber darunter versteht.

Das stand auch nochmal im 2023er Entwurf von Nancy drin:

„Folgende äußerliche Merkmale einer halbautomatischen Feuerwaffe sind dabei insbesondere geeignet, den äußeren Anschein einer Kriegswaffe hervorzurufen: Ein herausstehendes langes Magazin / Trommelmagazin, Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse /Stabilisator), Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf, ein pistolenartiger, mit dem Abzug bzw. Vorderschaft kombinierter Griff, eine Aufstützvorrichtung sowie eine (Teleskop-) Schulterstütze, die teilweise kipp- oder schiebbarist. Maßgeblich für die Beurteilung des äußeren Anscheins ist dabei die Gesamtbetrachtung der äußeren Merkmale.“

 

Damals ging es um Feuerwaffen. Damit wären Airsofts raus. Gucken wir mal.

Erstmal an die letzte Änderung erinnern, die wurde auch noch vor Inkrafttreten nochmal angepasst, weil handwerklich geschlampt wurde. In diesem Fall dürfte es ähnlich sein. Viele Leute, auch ich, haben damals massenweise Eingaben an ihre Abgeordneten usw. geschrieben, es hat offensichtlich etwas bewirkt. Man muss bedenken, damals wie heute zielen die Verschärfungsforderungen nicht auf Airsoft, sondern auf Feuerwaffen. Man muss gleichwohl auf eine klare Trennung/eindeutige Definition im Gesetzestext achten.

Sirke,das der Vorschlag mit dem "Kriegswaffenähnlich" sich quasi nach einigen US Staaten richtet,sollte mittlerweile bekannt sein.Also alles weg was irgendwie nach aktuellem Militär aussieht.Hatten wir glaube ich auch in Deutschland schonmal

 

Davon ab..."Bestandsschutz und Entschädigung bei Enteignung"

So wie damals bei den Magazinen?Verschiedenen Messerarten,Wurfsternen?

VDB Mitgliederwerbung in 3... 2... 1...

Wenn es tatsächlich ein Verbot von Airsoft-Halbautomaten und Bestandsschutz gäbe, würde vermutlich die Antragsflut die Bürokratie für die nächsten Jahre lahmlegen. Mal abwarten ob es dann am Ende auch so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde. Ich hoffe nicht :-) 

Die Bürokratie lahmlegen kann man im schlimmsten Fall immernoch...Selbstanzeige für jede einzelne Waffe.

Bei "Bestandsschutz" und "Entschädigung" hats mich vor Lachen vom Stuhl gehauen.

Vor allem nur weils um Feuerwaffen geht heißt nicht dass du mit ner Airsoft raus bist, mal abgesehen von diesem naiven "mich betriffts heute ja nicht" Denken.

Wie viele Geschichten haben wir schon gelesen wo komplett legale Airsofts vernichtet worden sind, weil der Richter das so wollte und Einspruch sich nicht gelohnt hat?

Recht haben =/= Recht bekommen

 

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