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Ich vermute stark, dass das Teil, bei richtiger Messung, auch keine 0,5j hat, ähnlich anderem NERF Zeug, was bei unseren Messungen 0,8j+ hat.

(3287 Posts)

(nachträglich editiert am 28.11.2022 um 19:42 Uhr)

Da das Teil keine Schusswaffe ist, spielt die 0,5 J Grenze keine Rolle.

Die Geschossenergie ist daher unerheblich, sondern nur die Aufprallenergie Bewegungsenergie der Geschossspitze pro cm2,  wenn das Geschoss elastisch ist. ("maximale Aufprallenergie" )

Nur wenn hier weniger gleich 0,16 J / cm2 ermittelt werden, zählt es nicht als Waffe.

 

EDIT: Begrifflichkeit korrigiert

In welcher Entfernung gilt die Aufprallenergie denn? Direkt nach mündung?

Da, wo wohl die maximale Energie zu erwarten ist - daher wahrscheinlich kurz nach der Mündung. Das Gesetz präzisiert das nicht weiter.

Wüsste jetzt auch nicht, was dieses Wissen auch bringen sollte, wenn keiner weiß, wieviel das Teil hat oder haben könnte.

(1585 Posts)

(nachträglich editiert am 01.12.2022 um 09:25 Uhr)

Ich hatte mich bezüglich Tagin 40mm Granaten und der aktuellen Lage nochmal mit einem befreundeten BüMa unterhalten.

Nach dem Beschluss des BKA sind die ganzen Abschussgeräte für die Granaten als Schusswaffe deklariert, somit WBK pflichtig. Alle Launcher und Launcherhülsen die jetzt im Umlauf sind, müssen also von den Besitzern entweder auf WBK eingetragen werden oder entsprechend auf dem offiziellen Weg der Vernichtung zugeführt werden. Bestandsschutz gilt hier keiner da die bei dem ursprünglichen Import schon rechtswiedrig waren. Der Importeur hat hier einfach nur keine rechtliche Prüfung vorgenommen bzw. vornehmen lassen und einfach verkauft, nun zum Leidwesen der Kunden. Die Granaten selbst sind Pyrotechnik und nicht verboten.

Eine Zulassung der Hülsen und Launcher als Pyro Abschussgerät ist nach Auffassung des BüMas nicht möglich bzw. ändert grundsätzlich nichts mehr am Bescheid des BKA.

 

edit: Alles Aussagen des BüMa! Der Melder des Posts wegen Falsch Info, möge mir bitte eine PN schreiben.

Warum Entsorgung über offiziellem Weg? Da nicht irgendwo regenstriert, kann man die auch einfach so entsorgen. Wurden ja damals auch einfach so weiter verkauft.

Kannst du, darfst du halt offiziell nicht

Gibt es dazu schon was neues ?

Wie sieht es nun mit den (scheinbar neuen) Granataufsätzen für Läufe von Paintball Markierern aus? https://paintballbuddy.de/collections/taginn-rauchgranaten/products/dsg-vs-taginn-36mm-granataufsatz-fur-22mm-laufe-mit-frontgewinde-komplett

Scheinbar sind damit alle 36mm Granaten von Taginn verschießbar, mit dem richtig Markierer. Ist auch nicht der einzige Shop der die Teile verkauft. Inwiefern sind die jetzt legal?

Zitat von der verlinkten Website:

Der Werfer arbeitet erst in dem Bereich um 280-300 FPS, dass heißt das Produkt ist definitv eher etwas für den Auslandseinsatz,

Ah danke hatte ich überlesen.

(1585 Posts)

(nachträglich editiert am 24.06.2024 um 22:43 Uhr)

Moderatoreneingriff unicorn:

Keine Quellenangabe.

Rechtsinterpretation ohne Grundlage 

(6017 Posts)

(nachträglich editiert am 24.06.2024 um 09:20 Uhr)

300 fps hört sich viel an für 0,83j . . .

Joule wären da wohl angebrachter zum Auslösen.

 

Ach nevermind ist ja für Paintball Markierer grrrr

Kann mir dennoch jemand kurz erläutern, warum diese Abschussvorrichtung jetzt kein F brauchen soll und in Deutschland verkauft werden darf?

Beim Paintball sind meines Wissens nach rein rechnerisch mit den cal.68 Farbkugeln 7,5J bei ca. 214FPS. Der Gerät will 280-300 O_o ... Damit will ich nur sagen, dass wir in keinem Fall unter 0,5J bleiben.

 

Kann die Kanne das Ding selbständig verschießen? Nein. Also kein F nötig.

Unsere Airsoftwerfer könnens eigenständig, deshalb F.

Streng genommen können die Airsoftgranaten auch mit Finger ausgelöst werden, also brauch dein Finger auch nen F . . .

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