Airsofttipps: Gelände Teil 2 Was brauchen wir überhaupt?

So bevor ihr jetzt plötzlich selbst Briefe schreibt solltet ihr wissen was ihr braucht.

Ihr braucht ein befriedetes Gelände.

Befriedet bedeutet das kein Unbeteiligter da einfach so drauf kann. Einfacher gesagt. Ihr seid da ungestört und keiner kommt da einfach so drauf.

Ein Flatterband kann zwar von der Polizei genehmigt werden. Wird aber im Streitfall nicht annerkannt. Ihr benötigt da schon auf jeden Fall einen Zaun oder eine Mauer drumrum.

Ausserdem müsst ihr dafür Sorge tragen das keine BB das Gelände verlässt. Dieses ist entweder durch einen ausreichenden Schutz durch hohe Mauern, Fangnetze oder ähnliches möglich oder durch das einrichten einer Sicherheitszone. 


von User 2537 - vor 14 Jahren - 411 Views

lol dann hat sich das Ordnungsamt mal richtig aufgespielt bei euch :-D. Die können auch nicht mehr weil die von solchen Sachen die Finger lassen sollen. Ist absolut außerhalb ihrer Zuständigkeit. Richtig die Polizei kann es dir nicht erlauben. Aber sie können entscheiden wie sie mit euch umgehen. Und das entscheidet im Endeffekt darüber ob ihr da wirklich vernünftig und vor allem ungestört spielen könnt.
es langt wenn du mit dem bescheit vom amt aufs revier gehst und sagst das ihr dort mit genehmigung des ordnungsamtes airsoft betreit...
sozusagend damit die damen und herren von der polizei deeskaliert an die sache herangehen können... weil oft geht auf der wache einfach die meldung ein das dort und dort welche mit waffen rumrennen. ;)
letztendlich... ob, oder unter welchen bedingungen, das gelände zum betreiben von schiesssportarten (airsoft ist eine) geeignet ist endscheidet nicht die polizei... sie könnte maximal beratend zur seite stehen.
@ Ingo.. nicht ganz richtig das letzte Wort sollte am besten immer der haben der dich im Falle des Falles anscheisst :-D das wäre die Polizei oder im schlimmsten Fall das BKA die ja eigentlich zuständig sind.
muss man die schutzzone auch irgendwie absichern?
währe vllt. noch hinzuzufügen:
hab mich auch darüber erkundigt und es hat sich ergeben das die polizei da nicht das letzte wort hat. zu endscheiden hat das ganze das ordnungsamt.