Hallo Patrick,
zuerst einmal, Glückwunsch, schönes Video.
Dann zum Thema: Ja, Du hast dev. recht, die Airsoft sind nach dem "Deutschen" Waffengesetz als Schusswaffe deklariert, wegen des Antriebes durch kalte Gase. Ich bin froh, das Du dabei nicht ins Detail gegangen bist, da es hier diverse Auslegungen beim Waffengesetz gibt, was ins besondere die Airsoftwaffen betrifft.
Dennoch hier eine kleine Anmerkung, die kaum einer weiß, weil sie von den Behörden nicht unbedingt weiter getragen wird.
Das BKA ist eine ausführende Partei, also eine Exekutive, und ist nicht berechtigt Gesetzte zu erweitern, zu erlassen oder zu ändern. Ebenso sind die Bescheide des BKA ausschließlich Richtlinien für den Gesetzgeber, in dem Fall das BMI. Daher sind sämtliche BKA Bescheide rückwirkend seit dem 01.04.2001 unwirksam und alleine dem Gesetzgeber überlassen.
Daher der neue Spielzeugparagraph im Waffengesetz und der neue überarbeitete Anscheinsparagraph, den Du so gut zitiert hast.
Alles andere geht leider zu weit und könnte ungewollte Diskusionen hervor rufen. Warten wir die neuen EU Gesetze ab, in der Hoffnung, das wir diese bis 2012 bekommen.
Vielen Dank für Deinen Beitrag er hat mir sehr gut gefallen.
Beste Grüße
DRACO