Airsofttipps: Waffen Teil 9 Nachtrag zum Thema Reddots
So hier noch ein kurzer Nachtrag zum Thema Waffen. Weil manche nochmal explizit zum Thema Reddots nachgefragt haben.
von User 2537 - vor 14 Jahren - 243 Views

Allerdings hat man auch nicht das recht die Polizei davon abzuhalten! Sondern man kann erst nachträglich feststellen lassen das sie im Unrecht waren!

Und nebenher sry aber schlecht über die Polizei reden bringt auch nix. Den ganz ohne sie hätten war noch viel mehr Probleme.
Also ertma nett das du so was machst ABER:

Ich rede immer schlecht über die Polizei FTP selber schuld.

Die Polizei darf eure AS nicht beschlagnahmen wen ihr auf einen dafür geigneten Gelände seit sie dürfen die auch nicht beschlagnamen wen sie in einem verschlossenem behältnis transportiert werden.
Die dürfrn erst beschlagnahmen wen ein konkretter verdacht (verdacht heisst sie WISSEN es schon) besteht da die aber bei kontrollen keinen Chrono dabei haben haben dei entweder pech gehabt oder müssen MIT EUCH ZUSAMMEN zum beschussamt fahren und das ding testen lassen ist es z.b. Sonntag wieder pech für die dann müsst ihr am nächsten werktag beim beschussamt erscheinen aber keine beschlagnahmung.
Beschlagnahmt werden durfen nur Gegenstände die eine eindeutige Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen oder ein deutig und zweifelsfrei Illegal sind haben die keinen Chrono können die die Illegalität auch nicht beweisen.(Ich führe mal kurz das beispiel Auto an da dürfen die auch nicht beschlagnahmen weil sie meinen nein du musst erst mit denen zu einem sachverständigen (TÜV in dem Fall) fahren der das illegale tunning beweisen kann.
dann hol ich mia moren eins
danke paddy nun ist meine frage endlich geklärt
da bin ich erleichtert