Frag doch mal den Chris
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(599 Posts)

(nachträglich editiert am 07.08.2021 um 20:26 Uhr)

Man sagt ja der Einbau von für die entsprechende Funktion vorgesehenen Ersatz- und/oder "Tuning"teilen ist erlaubt. Wie ist es nun aber genau rechtlich geregelt wer diese Teile herstellen darf? Es gibt ja zB unzählige Chinaimporte für zB (S-)AEG "Tuning"teile die man in hiesigen Shops erwerben kann.

Dürfte man einen CNC-Dienstleister damit beauftragen, ein zB schwer beschaffbares Ersatzteil welches unabdingbar für die Funktion der Airsoft ist, zu fertigen?

Danke

 

Nein, das Teil mus explizit für Waffen bestimmt und abgenommen sein. Ein externer Dienstleister ohne Kenntnis von der Funktionsweise würde der Regelung nicht genügen. Auch bräuchte dieser eine Erlaubnis nach §26 WaffG.

 

 

[Post von HermanTheGerman (18.06.2021 19:56) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]
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(nachträglich editiert am 07.08.2021 um 20:27 Uhr)

Servus,

ich hätte eine Frage Thema Lampen. 
Korrigiere mich gerne soweit ich falsch liege, aber Lampen sind ja an Airsoft/Waffen verboten genauso wie sich eine Waffenlampe bauen durch bspw. einen Scopering und Taschenlampe. 
0,5J Kniften zählen doch allerdings als Spielzeug. 


Wäre es legal, wenn ich eine Halterung für eine Taschenlampe entwerfe und 3D drucke, die zum Beispiel nur auf meine 0,5J ARP 9 passt und sonst auf keine andere?

Oder vielleicht sogar den Upper oder Lower mit Lampenfassung nachkonstruiere und drucke. 

 

Diese Frage wurde bereits 134 Mal beantwortet, Wenn die Beleuchtung exklusiv an ein Spielzeug passt ist es von der Verbotsnorm nicht erfasst. Siehe Nerf Gun Lampen!

Sorry für den Spam, aber es wird nicht legaler je öfter man die Fragen wiederholt.

 

Der Thread wäre echt sinnvoll (nicht nötig wenn man etwas Verstand und den Willen zu googlen mit ins Hobby brächte, aber durchaus sinnvoll)  aber wenn hier jede zweite Frage gleich ist kann er auch gleich geschlossen werden. Was soll denn die Scheisse.

[Post von [Mitglied gelöscht] (22.06.2021 17:33) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]
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(nachträglich editiert am 07.08.2021 um 20:28 Uhr)

Moin Chris, 

HPA getappte GBBs sind ja rechtlich soweit unproblematisch. Wie sieht es denn aus, wenn man eine HPA Engine in den Body einer GBB bekäme ohne Bearbeitung der Reciever? Z.b. durch 3D gedruckte Halterungen für die Engine?

Danke im Voraus! :-)

 

3 D Druck ist Herstellung von Waffenrelevanten Teilen (Hier zur Einpassung eines Antriebsgaswechsels)

Somit erlaubnispflichtig!

(13617 Posts)

(nachträglich editiert am 07.08.2021 um 20:29 Uhr)

Interessiert mich zwar nicht wirklich (weil Endverbraucher) aber wie sieht es um das immer wieder behauptete illegale/ grenzwertige Federschnellwechselsystem (FSWS) an 0,5J Geräten?

 

Waffen Die mit Federschnellwechselsystem zugelassen sind, sind legal. alle Federn, die diese waffe verkraftet, sind somit mit zugelassen.

@Callsign Spartan

 

diese Frage hatte ich Chris gestellt. Antwort in meinem Post auf Seite 2.

Gruß Otschi

(186 Posts)

(nachträglich editiert am 07.08.2021 um 20:31 Uhr)

Da ich länger nicht aktiv war und sich im letzten Jahr ja einige rechtliche Änderungen ergeben habe, hätte ich eine Frage:

Ist der Import von Boltcarriern aus dem Ausland legal oder nicht? Oder handelt es sich um waffenrelevante Bauteile, die nicht von privat importiert werden dürfen?

Vielen Dank schon einmal.

 

Der Boltcarrier unterliegt den gleichen Auflagen beim Import, wie für den Besitz: Frei ab 18 Jahren.  Kann aber trotzdem im Zoll hängen bleiben.

(65 Posts)

(nachträglich editiert am 10.09.2021 um 16:13 Uhr)

Verstehe ich das richtig, dass ein 'lower receiver' der fuer eine 0,5er AEG vorgesehen ist, als waffenrelevantes Teil eingestuft wird?

Konkret geht es um dieses Teil: https://airsoft.tiger111hk.com/p36507/SRC-SR5-MP5-AEG-Rifle-3-Burst-shot-Lower-Receiver(Black)/product_info.html

Darf nicht in die BRD importiert werden, korrekt?

 

Chris: Falsch, da die Funktionseinheit fehlt ist der Import legal.

Ich bin mir unklar ob meine Frage richtig verstanden wurde.

Es geht um die Behauptung das ein FSWS an einer Geräteschaft mit maximal 0,5J unzulässig ist.

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[Post von Keanu (18.08.2021 09:17) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
(97 Posts)

(nachträglich editiert am 10.09.2021 um 16:15 Uhr)

Moin moin Chris.

Meines Wissens nach, ist das offene Lagern einer Airsoft nur in einem abgeschlossenen Raum erlaubt. (an die Wand hängen beispielsweise)

Wenn man jedoch einen versiegelten/geschlosenen Mündungsfeuerdämpfer anschraubt, wodurch kein Projektil den Lauf verlassen kann, ist dann das offene lagern legitimiert?

Wenn nein, welche Voraussetzungen gibt es.

Grüße 

 

Chris: Der Zugriff Unberechtigter ist zu unterbinden. Das war es!

[Post von User 25822 (20.08.2021 16:31) wurde als "sonstiger Regelverstoß" markiert und daher ausgeblendet]
(297 Posts)

(nachträglich editiert am 10.09.2021 um 16:19 Uhr)

Moin Chris

Ich habe eine gebrauchte Taginn shell + Pecker dummy rounds erworben. Bei näherem Betrachten ist mir aufgefallen, dass die Taginn shell kein F ausweist (auch keine anderen Prüfzeichen). Im ASVZ scheint die vorherrschende Meinung zu sein, dass der Werfer ein F braucht, die Shell aber keinerlei Kennzeichnungen, da es sich um eine Abschussvorrichtung für Feuerwerk handelt. Allerdings, die Verwendung von dummy rounds (nicht-feuerwerk, also Projektilen) ist mit diesen Hülsen verboten. Diese meinung wird wenn ich das recht verstanden hab so auch von Till vertreten aus dessen Mega Waffen Softair Shop auch meine Shell kommt (lt Vorbesitzer) die keine Kennzeichen hat.
Andrer Meinung scheint paintballsports.de zu sein. Die werden zitiert, dass die Shells/Hülsen ein F brauchen. Ich hab von zwei Leuten unabhängig voneinander erfahren, dass sie dort Shells mit Prüfzeichen (Importeur und F) gekauft haben. Anscheinend ist es also je nach Händler anders gehandhabt worden. Einmal urede es ohne F nur für Pyrotechnik und einmal mit F (evtl auch für Pecker?) zugelassen.

Daraus ergeben sich meine Fragen:
1. Bedeutet das, dass ich Hülsen ohne F aus dem europäischen Ausland kaufen und verwenden dürfte solange ich keine Dummyrounds/Pecker bzw nur Feuerwerk mit ihnen benutze? Ein F scheint ja dafür nicht zwingend erforderlich.
2. Ist es erlaubt selbst Taginn shells ohne F (Ergo nur für Pyro) herzustellen in dem man einen 3D gedruckten Lauf und einen APS Hellfire 40mm Gastank (ohne den Teil mit den BB-Läufen) aus dem europäischen Ausland kombiniert? (Ich vermute nein weil man in Deutschland bestimmt irgend eine Zertifizierung braucht um Pyroabschussgerät herzustellen)

Vielen Dank!

EDIT: Frage nachgeschärft und mit neuen Informationen versehen.

 

Chris: (Mit sehr strengem Blick)

Nicht unter Klasse 1 fallende Pyrotechnik ist verboten (BAM Kennzeichnung)

Shells für BB'S benötigen F (wenn Treibgas in der Shell vorgesehen)

Abschussvorrichtungen für Shells benötigen F

 

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